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VMS- Bedingungen   |   Verpackungsverordnung 2000  
 
 
 
 
VMS- Bedingungen
Die VMS- Bedingungen für die Aufnahme gebrauchter Industrieverpackungen
Damit gebrauchte Industrieverpackungen nach der Rekonditionierung einer Wieder-
verwendung zugeführt werden können, sollten sie grundsätzlich keine gravierenden Deformationen oder Beschädigungen aufweisen. Sie müssen nach den gesetzlichen und behördlichen Auflagen rekonditionierfähig sein.

Die Industrieverpackungen müssen restentleert sein. Sie müssen nach der Entleerung fest verschlossen sein. Spundbehälter sind liegend, Deckelbehälter stehend zu lagern.

Die UN-Makierungen müssen geprägt sein. Der Produktlabel hat dem letzten Füllgut zu entsprechen und darf nicht entfernt sein.